Die fünf norddeutschen CDU-Fraktionsvorsitzenden aus Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben heute auf ihrer Konferenz in Bremen vier Beschlüsse mit zentralen Forderungen an die norddeutschen Landesregierungen und an die Bundesregierung verabschiedet. „Die Bandbreite der Themen zeigt, dass wir in den norddeutschen Ländern viele gemeinsame Interessen und Projekte haben. Diese wollen wir durch konkrete Forderungen an Bund und Ländern nun vorantreiben“, erklärt Thomas Röwekamp, Fraktionsvorsitzender der Bremer Bürgerschaftsfraktion. Aus aktuellem Anlass spielte auch der Umgang mit terroristischen Bedrohungslagen bei der Konferenz der norddeutschen CDU-Politiker eine Rolle. Die Fraktionsvorsitzenden sprachen sich übereinstimmend dafür aus, dass neben der Einführung der Vorratsdatenspeicherung auch eine grundsätzliche Zuständigkeit des Bundes bei Terrorlagen wie vor einigen Wochen in Bremen oder Braunschweig geprüft werden müsse. „Die Pannen in Bremen haben gezeigt, dass die föderale Sicherheitsarchitektur nicht beschaffen ist, um Terrorlagen zu bewältigen. Wir sollten darüber diskutieren, ob dies nicht der Bund zukünftig unterstützt und koordiniert“, sagt Thomas Röwekamp.
Zur verstärkten Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen fordern die Fraktionsvorsitzenden der norddeutschen Länder die Bildungs- und Kultusministerien der beteiligten Länder dazu auf, eine länderübergreifende Strategie mit dem Schwerpunkt digitale Bildung auf den Weg bringen. „Im privaten wie im beruflichen Umfeld nutzen wir Tablet, Smartphone und PC selbstverständlich. Schulen können mit dieser Entwicklung – in Bezug auf Ausstattung und Nutzung der modernen Technologien – nicht Schritt halten. Dabei gewinnen die Fähigkeiten und die Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien zunehmend an Bedeutung“, erläutert Thomas Röwekamp. Um das Lernen, Lehren und Arbeiten mit digitalen Medien fest im Unterricht zu verankern, muss nach Auffassung der Fraktionsvorsitzenden vor allem der zügige und flächendeckende Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen gewährleistet sein. „Durch den Einsatz moderner Informationstechnik vereinfachen wir auch das schulische Prüfungs- und Verwaltungswesen. Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulverwaltung werden so ebenfalls entlastet“, ergänzt Björn Thümler, niedersächsischer Fraktionsvorsitzender der CDU.
Die norddeutschen CDU-Fraktionsvorsitzenden bekennen sich zum gesetzlichen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar deutschlandweit gilt. Dringend änderungsbedürftig sind für sie allerdings die Dokumentations- und Haftungsfragen. „Die Große Koalition im Bund muss eine deutliche Erleichterung bei den bürokratischen Lasten und den damit verbundenen Kosten beim Mindestlohn beschließen“, fordert Daniel Günther, Vorsitzender der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein. Die Verdienstschwelle, bis zu der die Dokumentationspflicht gilt, soll auf 1.900 Euro brutto gesenkt werden. Die Fraktionsvorsitzenden fordern zudem, den Besonderheiten in bestimmten Branchen (z.B. der Gastronomie) Rechnung zu tragen und dort eine Flexibilisierung der zulässigen Arbeitszeit zu prüfen.
Die CDU-Fraktionsvorsitzenden fordern eine engere Abstimmung der norddeutschen Länder in Fragen der Arbeitsmarktpolitik, zum Beispiel bei der Fortschreibung und Umsetzung der jeweiligen Landesarbeitsmarktprogramme. „Dank der erfolgreichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der unionsgeführten Bundesregierung ist die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt so gut wie seit langem nicht. Die Zukunftsaussichten auf den regionalen Arbeitsmärkten in Norddeutschland sind dagegen sehr unterschiedlich. Sie sind aber stark miteinander verflochten. Daher ist eine stärkere Koordination der Arbeitsmarktpolitik unabdingbar“, erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg. Für Beschäftigte und Arbeitsuchende in Norddeutschland soll nach Willen der CDU-Politiker durch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die Beibehaltung der Entfernungspauschale die geforderte Mobilität erleichtert werden.
An besonders sensiblen Orten in Städten, wie Kindergärten oder Schulen, sollen zukünftig drogenfreie Zonen definiert werden. Dafür haben sich die fünf Fraktionsvorsitzenden ausgesprochen. Bisher gilt in allen Ländern, dass der Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf strafrechtlich nicht sanktioniert wird. Dealer nutzen diese Eigenbedarfsgrenzen aus. Zum Schutz der Kindern und Jugendlichen vor Betäubungsmitteln und als Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit, sollten diese Eigenbedarfsausnahmen bei der Strafverfolgung an besonders sensiblen Orten nicht mehr gelten. „Wir fordern eine Null-Gramm-Grenze in den definierten drogenfreien Bereichen. Das heißt, dort findet bereits ab dem ersten Gramm des Besitzes eine Strafverfolgung statt“, erläutert Thomas Röwekamp.